Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Deutlicher Hilfebedarf mehrmals täglich, meist in mehreren Lebensbereichen.
Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn das Neue Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes eine Punktzahl zwischen 27 und 47.5 Punkten ergibt. Auf dieser Seite finden Sie alle monatlichen Leistungen der Pflegekasse für 2026, Rechenbeispiele und typische Voraussetzungen sowie Tipps zur Antragstellung.
Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick
| Pflegegeld | 347 € / Monat |
| Pflegesachleistung | 796 € / Monat |
| Vollstationäre Pflege | 805 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 125 € / Monat |
| Tages-/Nachtpflege | bis 796 € / Monat |
| Gemeinsamer JahresbetragKurzzeit- + Verhinderungspflege | 3.539 € / Jahr |
Wann wird Pflegegrad 2 anerkannt?
Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst nach einem einheitlichen Punktesystem ermittelt. Geprüft werden sechs Lebensbereiche — Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, medizinische Anforderungen und Alltagsgestaltung. Für Pflegegrad 2 sind 27 bis unter 47.5 Punkte erforderlich.
Typisch für Pflegegrad 2: Deutlicher Hilfebedarf mehrmals täglich, meist in mehreren Lebensbereichen.
So beantragen Sie Pflegegrad 2
Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Ein Anruf oder formloser Brief genügt, um das Verfahren zu starten. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation in der Häuslichkeit.
Bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch und allen Arztbefunden auf die Begutachtung vor — das macht den Unterschied zwischen einem gerechten und einem zu niedrigen Pflegegrad.