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Kostenlos · Stand 2026

Pflegekosten-Rechner: Eigenanteil im Pflegeheim berechnen

Schätzen Sie Ihren monatlichen Eigenanteil und die Gesamtkosten eines Pflegeplatzes — nach Pflegegrad, Versorgungsform und Bundesland. Mit den aktuellen Leistungsbeträgen und dem Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Eigenanteil & Pflegekosten berechnen

Pflegegrad
Versorgungsform

Die durchschnittlichen Heimentgelte unterscheiden sich je Bundesland deutlich. Werte sind Richtwerte (Stand 2026).

Mit zunehmender Dauer steigt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI (15 → 30 → 50 → 75 %) auf den pflegebedingten Eigenanteil.

Ihre Schätzung — Pflegegrad 3, Deutschland (Durchschnitt)

Pflegebedingter Eigenanteil (EEE)
1.530 €
− Leistungszuschlag (§ 43c)
− 230 €
+ Unterkunft & Verpflegung
940 €
+ Investitionskosten
600 €
= Ihr Eigenanteil / Monat
2.841 €

Gesamtkosten des Heimplatzes: 4.389 € / Monat — davon trägt die Pflegekasse den Leistungsbetrag von 1.319 € (Pflegegrad 3). Der pflegebedingte Eigenanteil (EEE) ist für alle Bewohner gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Reicht Ihr Einkommen und Vermögen nicht, springt das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) ein.

Unverbindliche Schätzung auf Basis der gesetzlichen Leistungsbeträge 2026 (PUEG) und durchschnittlicher Heimentgelte je Bundesland (vdek- Pflegedatenbank). Tatsächliche Kosten hängen von der konkreten Einrichtung ab und können abweichen. Ersetzt keine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Woraus sich die Pflegeheim-Kosten zusammensetzen

Der monatliche Heimplatz besteht aus vier Bausteinen. Nur den ersten — die pflegebedingten Kosten — bezuschusst die Pflegekasse mit einem festen Leistungsbetrag je Pflegegrad. Den Rest tragen Bewohnerinnen und Bewohner als Eigenanteil:

  • Pflegebedingter Eigenanteil (EEE): der einrichtungseinheitliche Eigenanteil — für alle Bewohner eines Heims gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Nur dieser Anteil wird durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI gesenkt.
  • Unterkunft & Verpflegung: die „Hotelkosten“ für Wohnen und Essen — trägt der Bewohner in voller Höhe.
  • Investitionskosten: Anteil an Gebäude, Instandhaltung und Ausstattung der Einrichtung.
  • Ausbildungsumlage: gesetzlich umgelegter Beitrag zur Finanzierung der Pflegeausbildung.

Bundesweit liegt der Gesamt-Eigenanteil im ersten Jahr 2026 bei rund 2.841 € pro Monat — regional aber sehr unterschiedlich.

Eigenanteil im Pflegeheim nach Bundesland (1. Jahr, 2026)

BundeslandEigenanteil / Monat (ca.)
Baden-Württemberg3.085 €
Nordrhein-Westfalen3.003 €
Bremen2.957 €
Saarland2.920 €
Hamburg2.890 €
Hessen2.893 €
Bayern2.876 €
Rheinland-Pfalz2.839 €
Berlin2.802 €
Schleswig-Holstein2.775 €
Niedersachsen2.711 €
Brandenburg2.492 €
Mecklenburg-Vorpommern2.445 €
Thüringen2.408 €
Sachsen2.354 €
Sachsen-Anhalt2.309 €

Richtwerte inkl. 15 % Leistungszuschlag (1. Jahr) auf Basis der vdek-Pflegedatenbank, Stand 2026. Tatsächliche Entgelte werden je Einrichtung verhandelt.

Leistung der Pflegekasse je Pflegegrad (vollstationär, 2026)

PflegegradLeistung Pflegekasse / Monat
Pflegegrad 1131 €
Pflegegrad 2805 €
Pflegegrad 31.319 €
Pflegegrad 41.855 €
Pflegegrad 52.096 €

Häufige Fragen

Was kostet ein Platz im Pflegeheim 2026?
Ein vollstationärer Heimplatz kostet 2026 im bundesweiten Durchschnitt rund 4.000–4.600 € pro Monat (pflegebedingte Kosten + Unterkunft & Verpflegung + Investitionskosten). Davon übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad einen festen Leistungsbetrag (805 € bei Pflegegrad 2 bis 2.096 € bei Pflegegrad 5). Den Rest tragen Sie als Eigenanteil — abzüglich des Leistungszuschlags nach Aufenthaltsdauer.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Der Gesamt-Eigenanteil im ersten Jahr liegt 2026 im Schnitt bei etwa 2.900 € pro Monat, schwankt aber stark nach Bundesland: In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind es über 3.000 €, in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen eher 2.300–2.500 €. Anders als die Pflegekassenleistung ist der Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE).
Was ist der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI?
Mit zunehmender Aufenthaltsdauer übernimmt die Pflegekasse einen wachsenden Anteil des pflegebedingten Eigenanteils: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Der Zuschlag senkt ausschließlich den pflegebedingten Eigenanteil — Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.
Senkt der Pflegegrad den Eigenanteil im Heim?
Nein. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist für alle Bewohner einer Einrichtung gleich hoch — unabhängig vom Pflegegrad. Ein höherer Pflegegrad bedeutet nur eine höhere Leistung der Pflegekasse, nicht aber automatisch einen niedrigeren Eigenanteil. Eine Ausnahme ist Pflegegrad 1: Hier zahlt die Kasse nur einen Zuschuss von 131 €.
Wer zahlt das Pflegeheim, wenn das Geld nicht reicht?
Reichen Rente, Einkommen und Vermögen (über dem Schonbetrag von 10.000 € nach § 90 SGB XII) nicht aus, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten über die „Hilfe zur Pflege“. Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 € je Kind zum Elternunterhalt herangezogen.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Bei häuslicher Pflege entsteht ein Eigenanteil erst, wenn die Rechnung des Pflegedienstes Ihr Pflegesachleistungs-Budget übersteigt (796 € bei Pflegegrad 2 bis 2.299 € bei Pflegegrad 5). Pflegen Angehörige selbst, zahlt die Kasse stattdessen das Pflegegeld ohne Eigenanteil aus. Zusätzlich steht der Entlastungsbetrag von 125 €/Monat zur Verfügung.