Zum Hauptinhalt springen
Finanzierung· 6 Min Lesezeit

Pflegegeld 2026: Beträge, Antrag und Auszahlung

Pflegegeld 2026: Wer wie viel bekommt, wie der Antrag läuft und wann die Auszahlung erfolgt. Beträge je Pflegegrad plus aktuelle PUEG-Änderungen.

Pflegegeld ist die finanzielle Anerkennung für Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen, die einen Menschen mit Pflegegrad zu Hause versorgen. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden — in der Regel wird es an die Pflegeperson weitergegeben. 2026 liegt es zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5). Wie es beantragt wird, wann es kommt und worauf Sie achten sollten, erklärt dieser Artikel.

Pflegegeld-Beträge 2026

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist steuerfrei und wird monatlich im Voraus gezahlt. Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Pflegegrad. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

PflegegradPflegegeld / MonatPro Jahr
PG 1
PG 2347 €4.164 €
PG 3599 €7.188 €
PG 4800 €9.600 €
PG 5990 €11.880 €

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich auch kombinieren (Kombinationsleistung): Nutzen Sie nur einen Teil der möglichen Sachleistung, erhalten Sie den ungenutzten Prozentanteil als anteiliges Pflegegeld.

Wer bekommt das Pflegegeld — und wofür?

Voraussetzungen für Pflegegeld sind: anerkannter Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 und Versorgung in der eigenen Häuslichkeit durch Angehörige, Nachbarn oder andere private Pflegepersonen. Ein professioneller Pflegedienst kann zusätzlich einbezogen werden — dann greift die Kombinationsleistung.

Das Pflegegeld wird auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und kann frei verwendet werden. Es gibt keine Nachweispflicht, doch die Pflegekasse schreibt regelmäßige Beratungseinsätze vor (§ 37 Abs. 3 SGB XI):

  • PG 2 & 3: halbjährlich (zweimal pro Jahr)
  • PG 4 & 5: vierteljährlich (viermal pro Jahr)

Werden die Beratungseinsätze versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen.

Auszahlung und Steuern

Pflegegeld wird monatlich im Voraus bis zum 1. Werktag des Monats überwiesen. Im Monat des Todes der pflegebedürftigen Person wird es anteilig bis zum Sterbetag gezahlt.

Für Pflegepersonen gilt: Pflegegeld ist steuerfrei, solange die Pflege aus sittlicher Pflicht erfolgt (in der Regel bei Angehörigen bis zum dritten Grad). Wer als externe Pflegeperson Pflegegeld erhält, muss es ggf. als Einkommen versteuern.

PUEG-Reform — was ist seit 2025 neu?

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz hat zum 1. Januar 2025 alle Leistungsbeträge um 4,5 % angehoben. Die nächste Dynamisierung ist für 2028 vorgesehen — für 2026gelten daher die Werte von 2025 unverändert. Außerdem wurde zum 1. Juli 2025 der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege eingeführt (3.539 €).

Pflegegeld beantragen – Schritt für Schritt

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Rufen Sie Ihre Pflegekasse an (erreichbar über die Krankenkasse) oder nutzen Sie das Online-Formular. Ein formloser Satz wie 'Hiermit beantrage ich die Anerkennung eines Pflegegrades für …' genügt.

  2. Begutachtungstermin abwarten

    Der Medizinische Dienst meldet sich innerhalb von 1–3 Wochen, um einen Termin in Ihrer Häuslichkeit zu vereinbaren.

  3. Begutachtung vorbereiten

    Führen Sie 2 Wochen ein Pflegetagebuch, sammeln Sie alle ärztlichen Befunde und legen Sie eine Medikamentenliste bereit.

  4. Bescheid erhalten

    Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten, die Pflegekasse entscheidet auf dieser Grundlage. Der Bescheid kommt innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang.

  5. Pflegegeld wird monatlich überwiesen

    Das Pflegegeld fließt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Die erste Zahlung enthält ggf. mehrere Monate auf einmal.

Häufige Fragen

Muss ich nachweisen, wofür ich das Pflegegeld verwende?
Nein. Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Nachweispflichtig sind lediglich die vorgeschriebenen Beratungseinsätze.
Wird das Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?
Ja, für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Rehaaufenthalts wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt, danach ruht die Zahlung.
Kann Pflegegeld auf Sozialhilfe angerechnet werden?
Nein. Pflegegeld wird nicht als Einkommen bei Sozialhilfe oder Bürgergeld angerechnet, solange es für die Pflege verwendet wird.
Was ist, wenn mehrere Personen die Pflege leisten?
Das Pflegegeld wird nur einmal ausgezahlt — an die pflegebedürftige Person. Die Aufteilung zwischen mehreren Pflegepersonen erfolgt privat.
Steigt das Pflegegeld automatisch bei Höherstufung?
Ja. Wird ein höherer Pflegegrad anerkannt, erhöht sich das Pflegegeld automatisch ab dem Monat, in dem der Höherstufungsantrag gestellt wurde.