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Recht· 8 Min Lesezeit

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum Bescheid

Pflegegrad beantragen in 6 Schritten: vom formlosen Antrag bei der Pflegekasse über die MDK-Begutachtung bis zum Bescheid. Mit Fristen, Tipps und Widerspruch.

Einen Pflegegrad beantragen Sie immer bei der Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist — ein kurzer Anruf oder formloser Brief genügt, um das Verfahren zu starten. Danach prüft der Medizinische Dienst (MDK) bzw. bei privat Versicherten Medicproof die Pflegebedürftigkeit nach dem Neuen Begutachtungsassessment. Dieser Leitfaden führt Sie in sechs Schritten durch den gesamten Antrag — mit allen Fristen, den häufigsten Fehlern und dem Weg zum Widerspruch, falls der Pflegegrad zu niedrig ausfällt.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Antragsberechtigt ist jede gesetzlich oder privat pflegeversicherte Person, deren Selbstständigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate eingeschränkt ist. Den Antrag stellen kann die betroffene Person selbst, eine bevollmächtigte Angehörige oder ein gesetzlicher Betreuer. Eine Voraussetzung an die Vorversicherungszeit gibt es: In den letzten zehn Jahren müssen mindestens zwei Jahre Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt worden sein — bei Familienversicherten zählt die Versicherung der Hauptperson.

Welcher Pflegegrad realistisch ist, lässt sich vorab abschätzen. Unser Pflegegrad-Rechner bildet dieselben 64 Kriterien aus den sechs NBA-Modulen ab, die auch der Gutachter verwendet — eine gute Vorbereitung, ersetzt aber keine offizielle Begutachtung.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einem Hausbesuch. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen — Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)

Wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, lesen Sie im Detail unter MDK-Begutachtung vorbereiten. Wichtigster Hebel: ein über zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch.

Fristen: Wie lange dauert der Antrag?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags einen schriftlichen Bescheid erteilen (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Hält sie diese Frist ohne Ihr Verschulden nicht ein, steht Ihnen eine Verzugspauschale von 70 € pro angefangener Woche zu.

Entscheidend für das Geld: Der Pflegegrad und damit das Pflegegeld gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet. Es lohnt sich also, den Antrag früh und formlos zu stellen und die Details später nachzureichen.

Welche Leistungen folgen aus dem Pflegegrad?

Mit dem Bescheid stehen Ihnen je nach Pflegegrad monatliche Leistungen der Pflegeversicherung zu. Pflegegrad 1 erhält keinen Pflegegeld- oder Sachleistungsanspruch, aber den Entlastungsbetrag von 125 € sowie Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassung. Ab Pflegegrad 2 gelten diese Beträge:

Leistung (Monat)PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Vollstationär805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag125 € (alle Pflegegrade, auch PG 1)

Beträge gemäß Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), Stand 2026. Pflegegrad 1 erhält keinen Sachleistungsbetrag, aber Zuschüsse zu Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmitteln und Entlastungsbetrag.

Eine ausführliche Aufschlüsselung pro Stufe — inklusive Rechenbeispielen — finden Sie auf den Einzelseiten Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Widerspruch: Wenn der Pflegegrad zu niedrig ist

Fällt der Pflegegrad niedriger aus als erwartet, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Ein formloses Schreiben „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein“ wahrt die Frist — die Begründung dürfen Sie nachreichen.

Fordern Sie zuerst eine Kopie des Gutachtens an (§ 18 Abs. 6 SGB XI) und prüfen Sie, welche Module zu niedrig bewertet wurden. Stützen Sie den Widerspruch mit Pflegetagebuch, ärztlichen Attesten und konkreten Alltagsbeispielen. Etwa jeder dritte Widerspruch führt zu einer Höherstufung. Bleibt die Pflegekasse beim Widerspruchsbescheid, steht der Weg zum Sozialgericht offen — das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).

Hilfe beim Antrag — kostenlos

Niemand muss den Antrag allein stemmen. Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) — auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Auch die örtlichen Pflegestützpunkte beraten neutral und helfen beim Ausfüllen der Formulare. Diese Beratung ist unabhängig von der späteren Wahl eines Pflegedienstes oder Heims.

Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Melden Sie sich formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse — telefonisch, schriftlich oder online. Der Eingangstag zählt: Ab diesem Monat wird der Pflegegrad rückwirkend gewährt.

  2. Antragsformular ausfüllen und zurücksenden

    Die Pflegekasse schickt ein Antragsformular. Füllen Sie es vollständig aus und geben Sie an, ob Pflegegeld, Sachleistung oder eine Kombination gewünscht ist.

  3. Auf die Begutachtung vorbereiten

    Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztbriefe, Diagnosen, Medikamentenplan und Hilfsmittelliste bereit. Der Pflegegrad-Rechner hilft, die eigene Einschätzung zu strukturieren.

  4. MDK-Begutachtung in der Häuslichkeit

    Der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof) prüft beim Hausbesuch die Selbstständigkeit in den sechs NBA-Modulen. Schildern Sie reale Abläufe ehrlich, ohne zu beschönigen, und nutzen Sie das Pflegetagebuch.

  5. Bescheid der Pflegekasse abwarten

    Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang erhalten Sie den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Bei Fristüberschreitung stehen Ihnen 70 € pro Woche zu.

  6. Bei zu niedrigem Pflegegrad Widerspruch einlegen

    Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Fordern Sie das Gutachten an und begründen Sie modulgenau, idealerweise mit ärztlichen Belegen.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie stellen den Antrag formlos bei der Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist — telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse schickt ein Formular und beauftragt anschließend den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt wird?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang einen Bescheid erteilen (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Verzögert sie sich ohne Ihr Verschulden, steht Ihnen eine Pauschale von 70 € pro angefangener Woche zu.
Ab wann wird das Pflegegeld gezahlt?
Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — auch wenn die Begutachtung und der Bescheid erst später erfolgen. Deshalb sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden.
Was kostet es, einen Pflegegrad zu beantragen?
Nichts. Antrag, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sind für Versicherte kostenlos.
Welcher Pflegegrad steht mir zu?
Das hängt von der Punktzahl im Neuen Begutachtungsassessment ab: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Eine Vorab-Einschätzung liefert der kostenlose Pflegegrad-Rechner.
Wie lege ich Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?
Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich und formlos Widerspruch einlegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Fordern Sie das Gutachten an (§ 18 Abs. 6 SGB XI) und greifen Sie die zu niedrig bewerteten Module konkret an.
Wer hilft beim Pflegegrad-Antrag?
Die kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) und die örtlichen Pflegestützpunkte unterstützen neutral beim Antrag, der Vorbereitung der Begutachtung und einem möglichen Widerspruch — auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.