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Pflegegrad· Stand 2026

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Leichte Einschränkungen, die im Alltag einzelne Unterstützung erforderlich machen.

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn das Neue Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes eine Punktzahl zwischen 12.5 und 27 Punkten ergibt. Auf dieser Seite finden Sie alle Geldleistungen für 2026, die Voraussetzungen mit NBA-Punkten, ein Fallbeispiel sowie die wichtigsten Vergünstigungen.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist der einzige Grad ohne Pflegegeld und ohne Pflegesachleistung. Im Mittelpunkt steht der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, mit dem sich Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege bezahlen lassen. Bei vollstationärer Versorgung im Heim zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 131 € pro Monat.

Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Monatliche Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 1, Stand 2026
LeistungBetrag 2026
Pflegegeld
Pflegesachleistung
Vollstationäre Pflege131 € / Monat
Entlastungsbetrag131 € / Monat

Beträge nach SGB XI / Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), Stand 2026. Die Werte gelten bis zur nächsten Dynamisierung unverändert.

Voraussetzungen: Wann wird Pflegegrad 1 anerkannt?

Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst nach einem einheitlichen Punktesystem ermittelt. Geprüft wird, wie selbstständig eine Person in sechs Lebensbereichen ist. Für Pflegegrad 1 sind 12.5 bis unter 27 von 100 Punkten erforderlich.

Typisch für Pflegegrad 1: Leichte Einschränkungen, die im Alltag einzelne Unterstützung erforderlich machen.

Zeitaufwand-Tabelle: die NBA-Module bei Pflegegrad 1

Wichtig: Seit der Pflegereform 2017 gibt es keine Zeitaufwand-Tabelle in Minuten mehr — die galt nur bei den alten Pflegestufen bis 2016. Heute zählt die Selbstständigkeit, gemessen in gewichteten NBA-Punkten. Die folgende Tabelle zeigt, aus welchen sechs Modulen sich diese Punkte zusammensetzen.

Module des Neuen Begutachtungsassessments und ihre Gewichtung
ModulGewicht
1. MobilitätAufstehen, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen10 %
2/3. Kognition, Kommunikation & VerhaltenOrientierung, Erinnern, Gespräche, nächtliche Unruhe, Ängste (der höhere der beiden Modulwerte zählt)15 %
4. SelbstversorgungWaschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang — das am stärksten gewichtete Modul40 %
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten AnforderungenMedikamente, Verbände, Arztbesuche, Umgang mit Hilfsmitteln und Therapien20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteTagesablauf einteilen, Beschäftigung, Kontakte pflegen15 %
Punkte-Korridore aller Pflegegrade
PflegegradNBA-Punkte
Pflegegrad 112.5 – unter 27
Pflegegrad 227 – unter 47.5
Pflegegrad 347.5 – unter 70
Pflegegrad 470 – unter 90
Pflegegrad 590 – unter 100

Welche Punktzahl realistisch ist, schätzt der kostenlose Pflegegrad-Rechner in wenigen Minuten ab.

Fallbeispiel für Pflegegrad 1

Frau M., 78, lebt allein in ihrer Wohnung. Sie versorgt sich weitgehend selbst, ist aber zunehmend vergesslich und gangunsicher. Sie braucht Erinnerung an ihre Medikamente, Hilfe beim Einkaufen und Unterstützung beim Treppensteigen. In der Begutachtung erreicht sie rund 20 Punkte — eine geringe, aber bereits anerkannte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Beispiel zur Veranschaulichung. Maßgeblich ist immer die individuelle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Welche Vergünstigungen bringt Pflegegrad 1?

Über die monatlichen Geldleistungen hinaus gibt es bei Pflegegrad 1 weitere Zuschüsse und steuerliche Vorteile:

  • 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen)
  • Hausnotruf-Zuschuss von 25,50 € pro Monat
  • Bis zu 4.000 € je Maßnahme für einen barrierefreien Umbau (z. B. Treppenlift, ebenerdige Dusche)
  • 131 € Entlastungsbetrag monatlich für Alltagshelfer, Betreuung und Haushaltshilfe
  • Kostenlose, unabhängige Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) und kostenlose Pflegekurse für Angehörige
  • 224 € Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Pflege-Wohngruppen
  • 20 % Steuerermäßigung auf haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten (§ 35a EStG)

So beantragen Sie Pflegegrad 1

Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Ein Anruf oder formloser Brief genügt, um das Verfahren zu starten. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation in der Häuslichkeit.

Bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch und allen Arztbefunden auf die Begutachtung vor — das macht den Unterschied zwischen einem gerechten und einem zu niedrigen Pflegegrad.

Die vollständige Anleitung mit allen Fristen, der Verzugspauschale und dem Weg zum Widerspruch finden Sie unter Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt. Welcher Pflegegrad realistisch ist, schätzt der kostenlose Pflegegrad-Rechner vorab ein.

Alle Pflegegrade im Vergleich

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Es gibt aber 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln (bis 42 €/Monat), Wohnraumanpassung (bis 4.000 €) und einen Zuschuss von 131 € pro Monat bei vollstationärer Versorgung.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird zugeteilt bei 12.5 bis unter 27 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Die Punkte ergeben sich aus sechs gewichteten Modulen: Mobilität (10 %), Kognition/Verhalten (15 %), Selbstversorgung (40 %), Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %) und Alltagsgestaltung (15 %). Entscheidend ist die Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand in Minuten.
Gibt es bei Pflegegrad 1 eine Zeitaufwand-Tabelle?
Seit der Pflegereform 2017 gibt es keine Zeitaufwand-Tabelle in Minuten mehr — die galt nur bei den alten Pflegestufen bis 2016. Heute zählt, wie selbstständig eine Person in sechs Lebensbereichen ist. Das Ergebnis sind gewichtete NBA-Punkte (0–100), aus denen sich der Pflegegrad ergibt.
Wie viele NBA-Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird bei 12.5 bis unter 27 von 100 möglichen Punkten anerkannt. Die Punkte vergibt der Medizinische Dienst nach der Begutachtung in der Häuslichkeit.
Gilt der Pflegegrad dauerhaft?
Der Pflegegrad bleibt anerkannt, bis eine Änderung beantragt wird. Bei Verschlechterung können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen; bei Verbesserung ist theoretisch eine Herabstufung möglich, in der Praxis aber selten.