Kurzzeitpflege beantragen: So geht's Schritt für Schritt
Kurzzeitpflege sichert die vollstationäre Versorgung für bis zu 8 Wochen im Jahr. Anspruch, Antrag, Kosten und kombinierbare Leistungen — kompakt erklärt.
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung — zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, während der Urlaub der pflegenden Angehörigen oder bei einer akuten Krise. Seit der PUEG-Reform 2025 stehen ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung und können flexibel mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Dieser Artikel zeigt den Antrag Schritt für Schritt.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI überbrückt Situationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Typische Anlässe:
- Nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt (Übergangspflege)
- Wenn die Pflegeperson im Urlaub oder selbst krank ist
- In einer akuten Krisensituation
- Bei erstmaliger Entscheidung für ein Heim, um „Probewohnen“ zu ermöglichen
Anspruch und Kosten
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Pflegegrad 1 hat keineneigenen Anspruch auf Kurzzeitpflege, kann aber den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) einsetzen.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege: 3.539 €pro Kalenderjahr, flexibel kombinierbar. Reicht das nicht aus, kann zusätzlich der Entlastungsbetrag (125 € monatlich) umgewidmet werden. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge der letzten 24 Monate erhöhen das Budget.
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nichtin der Pauschale enthalten und müssen aus dem eigenen Einkommen beglichen werden — es sei denn, Sozialhilfe springt ein. In Sachsen beispielsweise liegen die nicht gedeckten Kosten bei typischerweise 30–60 € pro Tag — die Werte variieren je nach Bundesland.
Kombination mit Verhinderungspflege
Vor der PUEG-Reform standen Kurzzeit- und Verhinderungspflege getrennt zur Verfügung (1. 774 € bzw. 1. 612 €). Seit Juli 2025 sind die Budgets zu einem Jahresbetrag von 3. 539 € verschmolzen — anfangs verwirrend, praktisch aber eine echte Vereinfachung: Sie können die gesamten 3. 539 € für Kurzzeitpflege verwenden, wenn Sie keine Verhinderungspflege brauchen (oder umgekehrt).
Kurzzeitpflege beantragen – Schritt für Schritt
Einrichtung suchen und Platz anfragen
Fragen Sie bei Pflegeheimen in Ihrer Region nach freien Kurzzeitpflegeplätzen. Über PflegeTor lassen sich mehrere Einrichtungen auf einmal kontaktieren.
Kostenvoranschlag von der Einrichtung einholen
Die Einrichtung erstellt einen Kostenvoranschlag mit Tagessatz, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Reichen Sie den Kostenvoranschlag zusammen mit einem Antragsformular (Website der Pflegekasse) und ggf. ärztlicher Bescheinigung ein.
Zusage abwarten
Die Pflegekasse antwortet meist innerhalb einer Woche. Bei akutem Bedarf nach Krankenhausaufenthalt gelten verkürzte Fristen.
Einzug und Abrechnung
Die Einrichtung rechnet die Pauschale direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bezahlen nur die nicht gedeckten Anteile (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten).