Zum Hauptinhalt springen

Pflegegrade 1 bis 5: Übersicht, Voraussetzungen und Leistungen

Alle fünf Pflegegrade kompakt erklärt: Voraussetzungen, MDK-Punkte, Pflegegeld und Sachleistungen pro Grad. Mit Tabelle der aktuellen Beträge.

In Deutschland unterscheidet die Pflegeversicherung fünf Pflegegrade — vom Pflegegrad 1 bei geringer Beeinträchtigung bis zum Pflegegrad 5 bei schwerster Pflegebedürftigkeit. Der zugeteilte Grad bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse monatlich übernimmt: Pflegegeld für Angehörige, Sachleistungen für den ambulanten Dienst oder einen Festbetrag zum stationären Heimplatz. Dieser Überblick erklärt kompakt die Unterschiede, Voraussetzungen und aktuellen Beträge für 2026.

So wird der Pflegegrad ermittelt

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) begutachtet den Pflegebedarf anhand eines einheitlichen Bewertungssystems: das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Geprüft werden sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens.

Jedes Modul wird nach dem Grad der Selbstständigkeit bewertet und mit Gewichtungsfaktoren zu einer Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 Punkten zusammengerechnet. Aus den erreichten Punkten ergibt sich der Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte — geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte — erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte — schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte — schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Was jeder Pflegegrad an Leistungen bringt

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse. Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Pflegegrad 1 umfasst den Entlastungsbetrag (125 € monatlich) sowie Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassung.

Leistung (Monat)PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Vollstationär805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag125 € (alle Pflegegrade, auch PG 1)

Beträge gemäß Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), Stand 2026. Pflegegrad 1 erhält keinen Sachleistungsbetrag, aber Zuschüsse zu Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmitteln und Entlastungsbetrag.

Seit dem 1. Juli 2025 können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (ab Pflegegrad 2) kombiniert werden — eine der wichtigsten Neuerungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG).

Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt — das ist die mit der Krankenkasse zusammengeschlossene Stelle. Ein Anruf oder formloses Schreiben genügt, um das Verfahren anzustoßen. Anschließend vergibt der MD einen Begutachtungstermin, meist innerhalb von fünf Wochen.

Tipp: Bereiten Sie die Begutachtung mit einem Pflegetagebuch und allen ärztlichen Befunden vor. Mehr dazu im Artikel MDK-Begutachtung vorbereiten.

Pflegegrad-Einzelseiten

Für jeden Pflegegrad haben wir eine eigene Detailseite mit Leistungen, typischen Situationen und Rechenbeispielen:

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ich einen Pflegegrad bekomme?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz verkürzt sich die Frist auf eine Woche. Wird die Frist überschritten, erhält die antragstellende Person pauschal 70 € pro Woche Verspätung.
Kann der Pflegegrad auch rückwirkend gelten?
Ja. Der Pflegegrad wird rückwirkend zum Monat der Antragstellung anerkannt. Deshalb lohnt es sich, auch bei unsicherer Prognose frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Was passiert, wenn sich die Pflegesituation verschlechtert?
Bei spürbarer Verschlechterung können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Der MD begutachtet erneut und entscheidet, ob ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist.
Gibt es Pflegegrade ab wann?
Ein Pflegegrad wird unabhängig vom Alter zugeteilt. Auch Kinder mit Pflegebedarf bekommen Pflegegrade — hier gilt ein angepasstes Begutachtungsverfahren.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Die drei alten Pflegestufen wurden 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Wer vor 2017 eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad überführt — ohne neue Begutachtung.