Pflegesachleistungen 2026: Höhe und Kombination
Pflegesachleistungen 2026: Beträge je Pflegegrad in der Tabelle, was der Pflegedienst damit leistet und wie die Kombination mit Pflegegeld funktioniert.
Pflegesachleistungen sind das Budget für professionelle Hilfe zu Hause: Die Pflegekasse bezahlt damit einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst — von der Körperpflege über Betreuung bis zur Hauswirtschaft. 2026 stehen dafür je nach Pflegegrad zwischen 796 € und 2.299 € pro Monat zur Verfügung. Wie Sie das Budget nutzen, mit Pflegegeld kombinieren und teilweise umwandeln, zeigt dieser Artikel.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI sind — trotz des Namens — keine Sachen, sondern Pflegeeinsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes, die die Pflegekasse direkt mit dem Dienst abrechnet. Es fließt also kein Geld an die Familie; die Kasse bezahlt die erbrachten Einsätze bis zum monatlichen Höchstbetrag.
Typische Leistungen des Pflegedienstes:
- Körperbezogene Pflege: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen, Mobilisation
- Pflegerische Betreuung: Begleitung im Alltag, Beschäftigung, Sicherstellen der Tagesstruktur
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Kochen, Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Wäsche
Voraussetzung ist Pflegegrad 2 bis 5und Versorgung zu Hause. Pflegegrad 1 erhält keine Sachleistung, kann aber den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Alltagshilfen einsetzen.
Pflegesachleistungen-Tabelle 2026: Höhe je Pflegegrad
| Pflegegrad | Sachleistung / Monat | Zum Vergleich: Pflegegeld |
|---|---|---|
| PG 1 | — | — |
| PG 2 | 796 € | 347 € |
| PG 3 | 1.497 € | 599 € |
| PG 4 | 1.859 € | 800 € |
| PG 5 | 2.299 € | 990 € |
Die Beträge gelten seit der PUEG-Anhebung zum 1. Januar 2025 unverändert; die nächste Dynamisierung ist für 2028 vorgesehen. Nicht genutzte Sachleistung verfällt am Monatsende — sie kann nicht angespart werden.
Kombination mit Pflegegeld (Kombinationsleistung)
Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich nicht aus: Bei der Kombinationsleistung(§ 38 SGB XI) wird der genutzte Prozentsatz der Sachleistung vom Pflegegeld abgezogen — den Rest erhalten Sie anteilig ausgezahlt.
Beispiel Pflegegrad 3:Der Pflegedienst rechnet Einsätze über 60 % des Sachleistungsbudgets ab (898 €). Dann bleiben 40 % des Pflegegeldes: 240 € pro Monat für die pflegenden Angehörigen. Das Verhältnis wird jeden Monat automatisch aus der tatsächlichen Abrechnung ermittelt.
Zusätzlich können Sie bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags umwandeln(§ 45a Abs. 4 SGB XI) und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen — etwa Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleiter, die kein Pflegedienst sind.
So nutzen Sie die Sachleistung in der Praxis
Sie beauftragen einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst und teilen der Pflegekasse mit, dass Sie Sachleistung (oder Kombinationsleistung) wünschen — formlos oder mit dem Formular der Kasse. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab; Sie sehen nur die Einsatznachweise. Übersteigen die Einsätze den Höchstbetrag, wird die Differenz privat in Rechnung gestellt.
Wichtig bei der Auswahl: Nur Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI können Sachleistungen abrechnen. Preise und Leistungskomplexe unterscheiden sich je nach Anbieter und Bundesland — ein Kostenvoranschlag vor Vertragsschluss lohnt immer.