Kurzzeitpflege-Kosten: Das zahlen Angehörige
Was kostet Kurzzeitpflege 2026? Tagessatz, Eigenanteil für Angehörige, was die Pflegekasse übernimmt und wie Sie die Kosten mit Entlastungsbetrag senken.
Kurzzeitpflege kostet je nach Einrichtung und Bundesland zwischen rund 100 und 250 € pro Tag — aber nur ein Teil davon bleibt bei den Angehörigen hängen. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten bis 3.539 € pro Jahr; selbst zu zahlen sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Dieser Artikel rechnet vor, welcher Eigenanteil realistisch ist und mit welchen Hebeln er sinkt.
Woraus setzen sich die Kurzzeitpflege-Kosten zusammen?
Die Rechnung einer Kurzzeitpflege-Einrichtung besteht aus drei Blöcken:
- Pflegebedingte Kosten: die eigentliche Pflege und Betreuung. Diesen Block übernimmt die Pflegekasse — bis zum gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.
- Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten"): Zimmer und Mahlzeiten. Immer Eigenanteil.
- Investitionskosten: Umlage für Gebäude und Ausstattung der Einrichtung. Ebenfalls Eigenanteil.
Als Faustregel bleiben damit — je nach Bundesland und Einrichtung — etwa 30 bis 60 € pro Tag als Eigenanteil übrig, solange das Kassen-Budget für den Pflegeanteil reicht.
Was zahlt die Pflegekasse?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege: 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI, seit 1. Juli 2025). Wer keine Verhinderungspflege nutzt, kann den vollen Betrag für Kurzzeitpflege einsetzen.
Zusätzlich läuft das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weiter— Geld, das viele Familien bei der Kostenplanung vergessen. Und der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) darf für die Eigenanteile der Kurzzeitpflege eingesetzt werden; nicht verbrauchte Entlastungsbeträge der letzten 24 Monate erhöhen das Budget.
Pflegegrad 1hat keinen eigenen Kurzzeitpflege-Anspruch, kann aber den Entlastungsbetrag umwidmen. Nach einem Krankenhausaufenthalt greift außerdem — auch ganz ohne Pflegegrad — die Übergangspflege der Krankenkasse (§ 39c SGB V).
Rechenbeispiel: 3 Wochen Kurzzeitpflege
Beispielhafte Rechnung für 21 Tage Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3 (Beträge zur Veranschaulichung; die Sätze der Einrichtung sind maßgeblich):
| Pflegebedingte Kosten (21 × 110 €) | 2.310 € |
| davon Pflegekasse (gemeinsamer Jahresbetrag) | − 2.310 € |
| Unterkunft & Verpflegung (21 × 30 €) | 630 € |
| Investitionskosten (21 × 15 €) | 315 € |
| Entlastungsbetrag eingesetzt (1 Monat) | − 131 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 814 € |
Dazu kommt das hälftig weiterlaufende Pflegegeld (bei Pflegegrad 3 rund 300 € für den Monat), das den effektiven Eigenanteil weiter drückt.
Wenn das Geld nicht reicht: Kosten senken
- Entlastungsbetrag ansparen:Nicht genutzte 131-€-Monatsbeträge der letzten 24 Monate lassen sich für die Eigenanteile einsetzen — bis zu gut 3.100 € zusätzliches Budget.
- Hilfe zur Pflege beantragen:Reichen Einkommen und Vermögen (Schonbetrag 10.000 €) nicht aus, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten (§ 61 SGB XII).
- Steuer: Eigenanteile der Kurzzeitpflege sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, sobald die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist.
- Nach Krankenhausaufenthalt:Übergangspflege nach § 39c SGB V prüfen — hier zahlt die Krankenkasse, das Pflege-Budget bleibt unangetastet.