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Pflegekosten-Rechner

Schätzen Sie Ihren monatlichen Eigenanteil abhängig von Pflegegrad und Versorgungsform — mit den aktuellen Beträgen für 2026.

Pflegegrad
Versorgungsform

Ihre Schätzung

Leistung der Pflegekasse
1.497 €
Entlastungsbetrag (zusätzlich)
125 €

Unverbindliche Schätzung auf Basis der PUEG-Beträge 2026. Tatsächliche Kosten können je nach Einrichtung, Bundesland und persönlicher Situation abweichen. Ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.

Elternunterhalt, Schonvermögen und das Haus

Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) fordert das Sozialamt erst dann Elternunterhalt, wenn das Bruttoeinkommen des einzelnen Kindes über 100.000 € pro Jahr liegt. Darunter bleibt es beim Grundsatz, dass das Sozialamt die ungedeckten Heimkosten über die Hilfe zur Pflege nach SGB XII trägt. Maßgeblich ist das Einkommen je Kind – nicht das Haushaltseinkommen.
Welches Schonvermögen haben die Eltern?
Bevor das Sozialamt einspringt, müssen die Eltern ihr eigenes Vermögen einsetzen. Geschützt bleibt ein Schonbetrag nach § 90 SGB XII (derzeit 10.000 € je Person). Hausrat, ein angemessenes Auto und Gegenstände mit ideellem Wert sind unberührt. Angespartes aus dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bleibt ebenfalls unangetastet.
Kann das Sozialamt das Elternhaus verwerten?
Solange der Ehepartner noch in der Immobilie lebt, ist eine Verwertung in der Regel ausgeschlossen. Zieht der letzte Bewohner dauerhaft ins Heim, prüft das Sozialamt Verkauf oder Beleihung. Häufig wird stattdessen eine dingliche Sicherung im Grundbuch eingetragen – die Rückzahlung erfolgt dann erst aus dem Nachlass.
Was passiert bei Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre?
Wurde das Haus oder größeres Vermögen in den letzten zehn Jahren an Kinder verschenkt, kann das Sozialamt die Schenkung nach § 528 BGB zurückfordern, wenn die Eltern später hilfebedürftig werden. Die Zehn-Jahres-Frist läuft ab dem Tag der Schenkung. Übertragungen zwischen Ehegatten werden separat beurteilt.
Wer berät kostenfrei zu Elternunterhalt und Sozialamt?
Die unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenfrei und für alle Versicherten offen. Sozialverbände wie VdK oder SoVD beraten Mitglieder zu Elternunterhalts- und Vermögensfragen. In komplexen Erb- oder Schenkungssituationen ist zusätzlich eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozial- oder Familienrecht sinnvoll.