Was steht Ihnen zu?
Viele Leistungen der Pflegeversicherung muss man selbst abrufen — sonst verfallen sie. Beim Entlastungsbetrag nutzen ihn nur rund 30 % der Berechtigten. Drei Fragen genügen für eine konkrete Übersicht.
Frage 1 von 3
Welcher Pflegegrad liegt vor?
Wenn noch keiner beantragt oder anerkannt ist: Noch keiner wählen.