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Was steht Ihnen zu?

Viele Leistungen der Pflegeversicherung muss man selbst abrufen — sonst verfallen sie. Beim Entlastungsbetrag nutzen ihn nur rund 30 % der Berechtigten. Drei Fragen genügen für eine konkrete Übersicht.

Frage 1 von 3

Welcher Pflegegrad liegt vor?

Wenn noch keiner beantragt oder anerkannt ist: Noch keiner wählen.