do-not-followWohnheim für Menschen mit Behinderung Eva von Tiele-Winckler - Diakonie Erzgebirge – Pflegeheim in Eibenstock | PflegeTor
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Wohnheim für Menschen mit Behinderung Eva von Tiele-Winckler - Diakonie Erzgebirge
Vodelstraße 1, 08309 Eibenstock
Der Heimverbund "Eva von Tiele-Winckler" bietet Menschen mit Behinderungen ein Zuhause, in dem sie Förderung, Zuwendung und Geborgenheit erfahren können. Die Einrichtung umfasst verschiedene Wohnformen und zielt darauf ab, ein Leben zu ermöglichen, das an die Normalität orientiert ist. Die Bewohner können dort ihre Freizeit gestalten und nehmen an einer internen Tagesstruktur teil.
Details
Pflegegrade
12345
Sprachen
de
Kassenzulassung
check_circleJa
Träger
corporate_fareDiakonie
Google Bewertung
star4.0(4 Bewertungen)
MDK-Bewertung
MDK 3.1 – Befriedigend
1,0 Sehr gut5,0
bedKapazität
Aktuelle Verfügbarkeit
infoVerfügbarkeit nicht bestätigt — bitte direkt anfragen
warning
Verfügbarkeit nicht aktuell bestätigt
Dieser Anbieter hat seine Belegung nicht bestätigt. Bitte rufen Sie direkt an, um die aktuelle Situation zu klären.
In der Qualitätsprüfung wird beurteilt, ob Bewohner bzw. Bewohnerinnen mit Bewegungseinschränkungen ihrem Bedarf entsprechend unterstützt werden. Beurteilt wird auch, ob diese Unterstützung fachlich einwandfrei ist.4.0
Pflegebedürftige Menschen sind oft nicht in der Lage, selbstständig zu essen oder zu trinken. Andere verspüren keinen Drang, regelmäßig zu essen oder zu trinken. Die pflegerische Unterstützung bei der Ernährung ist deshalb von großer Bedeutung für die Gesundheit von Pflegebedürftigen. In der Qualitätsprüfung wird beurteilt, ob pflegebedürftige Menschen beim Essen und Trinken angemessen unterstützt werden.4.0
Der Verlust der Fähigkeit, die eigenen Ausscheidungen zu steuern, ist für viele Menschen mit Unwohlsein und Scham verbunden. Der Erhalt und die Förderung dieser Fähigkeit unter Beachtung des persönlichen Schamgefühls ist das Ziel einer fachgerechten Pflege. In der Qualitätsprüfung wird anhand einer Stichprobe beurteilt, ob pflegebedürftige Menschen mit Kontinenzverlust fachgerecht unterstützt und gefördert werden.4.0
Ziel des pflegerischen Handelns ist es, den Bewohner bzw. die Bewohnerin bei der Körperpflege und dem Wunsch nach Sauberkeit und einem gepflegten Erscheinungsbild fachgerecht zu unterstützen. In der Qualitätsprüfung wird anhand einer Stichprobe beurteilt, ob pflegebedürftige Menschen dementsprechend unterstützt werden.4.0
Die meisten Pflegebedürftigen sind auf eine Versorgung mit Medikamenten angewiesen. Die fachgerechte pflegerische Unterstützung der Bewohner bzw. Bewohnerinnen hierbei hat zum Ziel, dass die Einnahme von Medikamenten so erfolgt, wie es vom Arzt verordnet wurde. In der Qualitätsprüfung wird anhand einer Stichprobe beurteilt, ob pflegebedürftige Menschen bei der Einnahme von Medikamenten fachgerecht unterstützt werden.
Telefonisch kontaktieren
Für Wohnheim für Menschen mit Behinderung Eva von Tiele-Winckler - Diakonie Erzgebirge liegt uns aktuell keine Kontakt-E-Mail vor. Bitte kontaktieren Sie die Einrichtung direkt telefonisch.
Viele pflegebedürftige Menschen leiden unter teils schweren oder schwer behandelbaren Erkrankungen, die besondere Anforderungen an die medizinische und pflegerische Versorgung stellen. Ziel des pflegerischen Handelns ist es, pflegebedürftige Menschen mit solchen besonderen medizinisch-pflegerischen Bedarfslagen fachgerecht zu versorgen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.4.0
Sehen und Hören haben große Bedeutung für die Sicherheit und Orientierung im Alltag sowie für das soziale Leben. In der Qualitätsprüfung wird anhand einer Stichprobe beurteilt, ob pflegebedürftige Menschen mit beeinträchtigtem Seh- oder Hörvermögen fachgerecht durch die Einrichtung unterstützt werden.4.0
Ein bedürfnisgerechter Tagesablauf ist die Basis von Wohlbefinden. Ziel des pflegerischen Handels ist es, für jeden pflegebedürftigen Menschen eine individuelle Tagesgestaltung mit sinnvollen Beschäftigungen zu ermöglichen, die seinen Gewohnheiten und Wünschen entspricht. Auch die Teilnahme an Gesprächen, das Zuhören und der Austausch mit anderen gehört dazu. In der Qualitätsprüfung wird anhand einer Stichprobe beurteilt, ob und wie eine Einrichtung den Wünschen nachkommt und den Bewohner bzw. die Bewohnerin darin unterstützt.4.0
Pflegebedürftige Menschen müssen aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder besonderer Gewohnheiten nicht selten auch nachts versorgt werden. Eine fachgerechte Pflege stellt eine bedarfsgerechte Versorgung auch zu Nachtzeiten sicher, um gesundheitlichen Risiken vorzubeugen und dem pflegebedürftigen Menschen eine erholsame Nachtruhe zu ermöglichen. In der Qualitätsprüfung wird anhand einer Stichprobe beurteilt, ob die Einrichtung den nächtlichen Versorgungsbedarf seiner Bewohner und Bewohnerinnen für die nächtliche Versorgung kennt und erfüllt.4.0
Herausforderndes Verhalten von pflegebedürftigen Menschen, z. B. aggressives oder abwehrendes Verhalten bei pflegerischen Maßnahmen, kann nicht nur für die Einrichtung und deren Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern belastend sein, sondern auch für die pflegebedürftige Person selbst. Ziel der Unterstützung von pflegebedürftigen Personen mit herausforderndem Verhalten ist es, das Verhalten zu begrenzen, gezielt das Wohlbefinden zu fördern und den pflegebedürftigen Menschen in die Einrichtung zu integrieren. In der Qualitätsprüfung wird anhand einer Stichprobe beurteilt, ob die Einrichtung pflegebedürftige Menschen mit herausforderndem Verhalten fachgerecht unterstützt und ihr Wohlbefinden fördert.4.0
Der Freiheitsentzug ist ein sehr schwerwiegender, aber nicht immer gänzlich zu vermeidender Eingriff in ein menschliches Grundrecht. Freiheitsentziehende Maßnahmen, wie zum Beispiel das Anbringen von Gurten, sind deshalb auf das unvermeidbare und geringste Maß zu beschränken, um die Würde und die Rechte der pflegebedürftigen Menschen zu schützen. In der Qualitätsprüfung wird anhand einer Stichprobe beurteilt, ob die Einrichtung formal korrekt handelt und ob bei freiheitsentziehenden Maßnahmen fachliche Grundsätze eingehalten werden.4.0
Abwehr von Risiken und Gefährdungen1.0
Schutz von Persönlichkeitsrechten und Unversehrtheit1.0
Kommunikation und Aufklärung1.0
Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Qualitätsdefiziten1.0